DeinStromheld Inh. Daniel Fernandes Carneiro
Sonnenbergstraße 31, 71120 Grafenau
Stand: 05/2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DeinStromheld gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

§ 1a Vertragspartner

(1) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich:

DeinStromheld
Inh. Daniel Fernandes Carneiro
Sonnenbergstraße 31
71120 Grafenau

(2) Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen werden nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

(3) Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie zumutbar sind.

§ 3 Preise und Zahlung

1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (für Verbraucher) bzw. zuzüglich Umsatzsteuer (für Unternehmer, sofern ausgewiesen).

(2) Zusatzleistungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, werden gesondert berechnet (z. B. Mehraufwand durch bauliche Gegebenheiten oder fehlende Mitwirkung).

(3) Rechnungen sind sofort oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen, insbesondere:

  • freien Zugang zur Baustelle
  • Strom- und Wasseranschluss
  • rechtzeitige Terminabstimmung
  • Abschluss erforderlicher Vorarbeiten anderer Gewerke

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und können zusätzlich berechnet werden.

§ 5 Ausführung und Termin

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verlängern Fristen angemessen.

(3) Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängern sich Fristen entsprechend.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er trotz ordnungsgemäßem und rechtzeitigem Deckungsgeschäft aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten den Vertragsgegenstand nicht erhält. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbelieferung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich und erstattet im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden zunächst eine gleichwertige Ersatzleistung oder Ersatzware anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme zu setzen. Lehnt der Kunde dies ab oder reagiert er nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.

(3) Der Auftragnehmer ist zudem zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn:

  • der Kunde unrichtige Angaben zur Bonität gemacht hat,
  • eine Zwangsvollstreckung beim Kunden erfolglos war,
  • der Kunde eine Vermögensauskunft abgegeben hat,
  • oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Im Falle des Rücktritts werden bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

§ 7 Einsatz von Erfüllungsgehilfen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 8 Mitwirkungspflichten bei Photovoltaikanlagen, Speichern und Wallboxen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde insbesondere bei der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen und Wallboxen verpflichtet, auf eigene Kosten und rechtzeitig folgende Leistungen zu erbringen:

(1) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Klärung der Finanzierung des Vorhabens sowie ggf. für die Beantragung oder Prüfung öffentlicher Fördermittel. Der Auftragnehmer erbringt keine Finanzierungs- oder Förderberatung.

(2) Der Kunde stellt auf eigene Kosten die für die Montage erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen bereit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Klärung sämtlicher öffentlich-rechtlicher, privatrechtlicher, steuerlicher und energierechtlicher Voraussetzungen der Anlage, insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hierzu gehören auch Genehmigungen, Zustimmungen und Meldungen (z. B. Marktstammdatenregister).

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Montage vorgesehene Fläche (Dach, Fassade oder Boden) statisch und technisch geeignet ist. Bei begründeten Zweifeln kann der Auftragnehmer einen geeigneten statischen Nachweis verlangen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor Montagebeginn zu prüfen, dass keine schadstoffhaltigen Materialien (z. B. Asbest) im Arbeitsbereich vorhanden sind.

(5) Bei Dachflächen ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Anzahl Ersatzdachziegel (empfohlen: ca. 10 Stück) bereitzuhalten.

(6) Der Kunde stellt bauseits erforderliche Leerrohre, Kabelwege und Trassen für die Leitungsverlegung zur Verfügung. Erforderliche Erdarbeiten (insbesondere für AC-Leitungen) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu erbringen.

(7) Alle Arbeitsbereiche (insbesondere Zählerschrank, Potentialausgleichsschiene, Wechselrichter- und Batteriespeicherstandorte) sind vor Montagebeginn frei zugänglich und geräumt bereitzustellen.

§ 9 Netzbetreiberanmeldungen und Meldungen

Netzbetreiberanmeldungen / Meldungen / Genehmigungen

(1) Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Auftrags auf Wunsch des Kunden die technische Vorbereitung und Einreichung von Anträgen und Meldungen bei Netzbetreibern, Marktstammdatenregister oder vergleichbaren Stellen (z. B. für Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder Verbrauchseinrichtungen).

(2) Die Angaben, Daten und Unterlagen, die für die Anmeldungen erforderlich sind, werden vom Kunden bereitgestellt und von diesem auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bestätigt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Angaben inhaltlich zu überprüfen.

(3) Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, Förderfähigkeit sowie Genehmigungsfähigkeit der Anlage liegt ausschließlich beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

  • Ablehnungen durch Netzbetreiber oder Behörden
  • Verzögerungen im Genehmigungsprozess
  • unvollständige oder fehlerhafte Kundenangaben
  • Änderungen technischer Anschlussbedingungen nach Antragstellung

(5) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Erstellung und Übermittlung der Antragsunterlagen.

§ 10 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Verbraucher: Gefahrübergang bei Übergabe.

(2) Unternehmer: Gefahrübergang bei Übergabe an Transporteur oder Abnahme.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DeinStromheld.

(2) Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; Forderungen daraus gelten als abgetreten.

(3) Bei Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.

§ 12 Abnahme

(1) Werkleistungen sind abzunehmen.

(2) Nutzung gilt als Abnahme.

(3) Bei Unternehmern gilt Leistung als abgenommen, wenn keine Rüge innerhalb von 10 Werktagen erfolgt.

§ 13 Gewährleistung

Verbraucher:

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei neuen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.

§ 14 Haftung

(1) DeinStromheld haftet unbeschränkt für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • Produkthaftung

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15 Stunden- und Zusatzleistungen

(1) Abrechnung nach Aufwand.

(2) Anfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit.

§ 16 Widerruf (nur Verbraucher)

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen.

(2) Widerrufsbelehrung erfolgt separat.

§ 17 Montage und Installation

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich und arbeitsbereit ist.

(2) Verzögerungen oder Wartezeiten werden als Arbeitszeit berechnet.

(3) Vorleistungen anderer Gewerke müssen abgeschlossen sein.

§ 18 Gerichtsstand und Recht

(1) Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Unternehmer Gerichtsstand am Unternehmenssitz.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder fehlen, bleibt der Rest wirksam. Ersatzregelung entsprechend wirtschaftlichem Zweck.